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   VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16.WI   

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VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16.WI (https://dejure.org/2016,42509)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.11.2016 - 5 L 1609/16.WI (https://dejure.org/2016,42509)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. November 2016 - 5 L 1609/16.WI (https://dejure.org/2016,42509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 GlüStV, § 9 GlüStV, § § 18 Abs 1 GlüStV, § 16 Abs 1 GlüStV
    Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf Erteilung einer Sportwetten Konzession. Sie müssen sich nicht an dem für Hessen neu eingeführten Duldungsverfahren beteiligen, das im Übrigen weder transparent noch diskriminierungsfrei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Wiesbaden, 05.05.2015 - 5 L 1453/14

    Das gesamte Auswahlverfahren für die Vergabe von 20 Sportwettenkonzessionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos, ebenso wie diejenige im Parallelverfahren 5 L 1453/14.WI, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az.: 8 B 1028/15) zurückgewiesen hat.

    Hinzu kommt, dass die Annahme des Antragsgegners, er sei durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15 (zu 5 L 1453/14.WI) gehindert, Sportwettenkonzessionen zu vergeben, nicht (mehr) zutrifft.

    Zum einen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im oben genannten Eilverfahren die Beschwerde gegen den Ausspruch des Verwaltungsgerichts, bis zu dessen Entscheidung im Verfahren 5 K 1467/14.WI die Erteilung von Konzessionen die 20 Beigeladenen (= die vom Antragsgegner ausgewählten Bewerber) zurückzustellen, zurückgewiesen, ohne eine weitergehende Verpflichtung des Antragsgegners auszusprechen; zum anderen hat das Verwaltungsgericht mittlerweile am 31.10.2016 ein Urteil in diesem zum Eilverfahren 5 L 1453/14.WI gehörenden Hauptsacheverfahren verkündet (Az.: 5 K 1467/14.WI).

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos, ebenso wie diejenige im Parallelverfahren 5 L 1453/14.WI, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16.10.2015 (Az.: 8 B 1028/15) zurückgewiesen hat.

    Dies ergebe sich aus der jüngsten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15) i.V.m. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ince (Az.: C-336/14).

    Hinzu kommt, dass die Annahme des Antragsgegners, er sei durch die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15 (zu 5 L 1453/14.WI) gehindert, Sportwettenkonzessionen zu vergeben, nicht (mehr) zutrifft.

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Das Ince-Urteil beziehe sich nicht nur auf strafrechtliche Sanktionen, vielmehr habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15) klargestellt, dass es auch für ordnungsbehördliche Untersagungen, gestützt auf den Erlaubnisvorbehalt, gelte.

    In der aktuellen Entscheidung vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Fehlen einer Erlaubnis weder strafrechtlich sanktioniert werden noch eine Untersagungsverfügung begründen kann, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch - wie hier - ein staatliches Sportwettenmonopol weiterbesteht (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, Az.: 8 A 2074/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.06.2016, Az.: 4 B 860/15 und 4 B 1437/15).

  • VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14

    Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Ihrer Klage auf Erteilung einer Konzession hat das Gericht mit Urteil vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) stattgegeben, Anträge auf Zulassung der Berufung sind beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

    Denn diese hat - wie das Gericht mit Urteil vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) festgestellt hat - einen Anspruch auf Erteilung einer Konzession, weil sie alle Mindestvoraussetzungen erfüllt hat und (nur) im verfassungs- und europarechtswidrigen Auswahlverfahren nicht zu den 20 Besten gehörte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15

    Entgegenhalten des Fehlens einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    In der aktuellen Entscheidung vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Fehlen einer Erlaubnis weder strafrechtlich sanktioniert werden noch eine Untersagungsverfügung begründen kann, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch - wie hier - ein staatliches Sportwettenmonopol weiterbesteht (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, Az.: 8 A 2074/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.06.2016, Az.: 4 B 860/15 und 4 B 1437/15).
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Zum einen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof im oben genannten Eilverfahren die Beschwerde gegen den Ausspruch des Verwaltungsgerichts, bis zu dessen Entscheidung im Verfahren 5 K 1467/14.WI die Erteilung von Konzessionen die 20 Beigeladenen (= die vom Antragsgegner ausgewählten Bewerber) zurückzustellen, zurückgewiesen, ohne eine weitergehende Verpflichtung des Antragsgegners auszusprechen; zum anderen hat das Verwaltungsgericht mittlerweile am 31.10.2016 ein Urteil in diesem zum Eilverfahren 5 L 1453/14.WI gehörenden Hauptsacheverfahren verkündet (Az.: 5 K 1467/14.WI).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 1437/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    In der aktuellen Entscheidung vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Fehlen einer Erlaubnis weder strafrechtlich sanktioniert werden noch eine Untersagungsverfügung begründen kann, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch - wie hier - ein staatliches Sportwettenmonopol weiterbesteht (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, Az.: 8 A 2074/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.06.2016, Az.: 4 B 860/15 und 4 B 1437/15).
  • VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    In der aktuellen Entscheidung vom 15.06.2016, Az.: 8 C 5.15, hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass das Fehlen einer Erlaubnis weder strafrechtlich sanktioniert werden noch eine Untersagungsverfügung begründen kann, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist oder praktiziert wird und deshalb faktisch - wie hier - ein staatliches Sportwettenmonopol weiterbesteht (vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.2016, Az.: 8 A 2074/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.06.2016, Az.: 4 B 860/15 und 4 B 1437/15).
  • BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13

    Charakter der Verweisung des § 10a Abs. 5 S. 2 HS. 2 GlüStV n.F. auf § 29 Abs. 2

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Durch die Duldungspflicht, die an die materiellen Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages gebunden sei, würden - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.07.2014, Az.: 8 B 86/13) - die nachteiligen Folgen der gesetzlichen Erlaubnispflicht für die Dauer des Konzessionsverfahrens vermindert.
  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16
    Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Antragsgegner im Eilverfahren 5 L 1438/14.WI mit Beschluss vom 10.06.2015 verpflichtet, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 erfolgreichen Mitbewerber zurückzustellen.
  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. November 2016 - 5 L 1609/16.WI - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Hauptsachetenor der angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wie folgt lautet:.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss vom 9. November 2016 - 5 L 1609/16.WI - folgende Entscheidung getroffen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

    An der nicht unionsrechtskonformen Ausgestaltung des Konzessionsverfahrens ändert jedenfalls für Nordrhein-Westfalen auch die - mittlerweile nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9.11.2016 (5 L 1609/16.WI) wieder ausgesetzte - Erteilung von Duldungsverfügungen ausschließlich für hessische Sportwettenvermittler durch das Land Hessen unter gesetzlich nicht geregelten Voraussetzungen nichts.
  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

    Vorliegend stellte sich demgegenüber kein Auslegungsproblem - das Rechtswidrigkeitsverdikt des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist eindeutig und wird auch von den verwaltungsbehördlichen und -gerichtlichen Wertungen, auf welche sich die Beklagte beruft (vgl. insbesondere: Ablehnungsbescheid des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aus September 2014, Anlage B 2 zum Schriftsatz der Beklagten vom 22.06.2022, Band III der LG-Akte; Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17.09.2019, Anlage B 10 zum Schriftsatz der Beklagten vom 05.08.2022, Band IV der LG-Akte; BVerwG, Urteile vom 15.06.2016 - 8 C 5/15, juris und vom 26.10.2017 - 8 C 18/16, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 29.05.2017 - 8 B 2744/16, juris, Rn. 16; VG Wiesbaden, Beschluss vom 09.11.2016 - 5 L 1609/16.WI, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 01.04.2020 - 3 L 446/20.DA, juris) nicht in Frage gestellt.
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